Rückstausicherung

Zur zentralen Abwasserentsorgung betreibt der AZV Wyhratal im Verbandsgebiet zwei Kläranlagen: die zentrale Kläranlage in Benndorf und (derzeit noch) die Kläranlage Narsdorf. Das Abwasser von ca. 9.800 Einwohnern wird über Schmutz- und Mischwasserkanäle mit Hilfe von derzeit 40 Pumpwerken zu diesen zwei Kläranlagen gebracht und dort gereinigt.
Für die Unterhaltung dieser öffentlichen Anlagen ist der Abwasserzweckverband Wyhratal zuständig. Leistungsgrenze ist dabei die Grundstücksgrenze mit Kontrollschacht. Die Leitungen innerhalb des Grundstückes sind dagegen Teil der privaten Grundstücksentwässerungsanlage und vom Grundstückseigentümer herzustellen und zu unterhalten.

Wichtig ist dabei vor allem eine Sicherung gegen Rückstau.

In § 17 der Abwassersatzung ist folgendes geregelt: „Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, z.B. Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergleichen, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden.“

Rückstau. Was ist das und was kann passieren?
Vor allem bei kurzzeitigen Starkregenereignissen kann die Kanalisation die eingeleiteten Wassermassen nicht immer vollständig aufnehmen und ableiten. Der Wasserspiegel kann dann in einzelnen Kanalabschnitten, in Schächten, Hausanschlusskanälen und Fallrohrleitungen bis zur Rückstauebene ansteigen. Die Rückstauebene ist im Normalfall die Straßenoberkante an der Anschlussstelle zum öffentlichen Kanal.
Rückstaugefährdet sind alle Ablaufstellen unterhalb dieser Rückstauebene. Aus ihnen kann Abwasser eindringen und nicht selten hohe Schäden am Gebäude und der Einrichtung verursachen. Das Abpumpen des Wassers und die Behebung der Schäden sind zeit- und kostenintensiv.

Wie sieht eine Rückstausicherung aus und was muss beachtet werden?
Laut EU/DIN-Norm und Abwassersatzung muss immer mit Rückstau gerechnet und das Grundstück entsprechend dagegen geschützt werden. Fällt Schmutzwasser unterhalb der Rückstauebene an, so ist dieses über eine automatisch arbeitende Hebeanlage der öffentlichen Abwasserkanalisation zuzuführen. Werden die unterhalb der Rückstauebene vorhandenen Entwässerungseinrichtungen während eines Rückstaufalls nicht benötigt, (z. B. zusätzliches WC in oberen Etagen), kann auf eine Hebeanlage verzichtet werden. In diesem Fall genügt eine Rückstausicherung für fäkalienhaltige Abwässer, die bei Rückstau automatisch schließt. Für fäkalienfreie Abwässer sind Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 für fäkalienfreies Abwasser Prüfzeichen PA-I 4051, einzusetzen (z. B. Bodenabläufe).
Soll während einer Rückstauphase Ihr Schmutzwasser entsorgen werden, empfiehlt sich der Einsatz eines Kellerablaufes mit Rückstauverschluss und Pumpe.
Zu vermeiden ist in jedem Fall, dass während des Rückstaus die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage abgesperrt wird. Dies kann zum Beispiel auftreten, wenn die Rückstausicherung in den Übergabeschacht eingebaut wird.
Die Niederschlagswasserableitung von Flächen unterhalb der Rückstauebene, wie z.B. Einfahrt Tiefgarage, muss über eine geeignete Hebeanlage an das Grundstücksentwässerungsnetz angeschlossen werde. Niederschlagswasser von kleinen Flächen, wie zum Beispiel Kelleraußentreppen, darf dagegen versickern. Voraussetzung hierfür sind geeignete Maßnahmen wie Schwellen bei Kellereingängen, die ein Überfluten der tiefliegenden Räume verhindern. Befindet sich in den diesen Räumen ein WC, so muss eine Absperrvorrichtung nach DIN 19578 für fäkalienhaltiges Abwasser Prüfzeichen PA-I 3664 installiert werden.